Vorabinformation: Neue Datenschutzverordnung 2018
Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung - das erwartet Sie:
Liebe Mitglieder, zum 25. Mai 2018 tritt die EU-Datenschutz-Grundverordnung und somit eine Änderung des Datenschutzrechts in Kraft. Hintergrund der Neuregelung ist ein europaweit gleichwertiges Schutzniveau für Betroffene bei Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu schaffen.
Bereits im Jahr 2016 haben sich die EU-Mitgliedsstaaten auf eine Vereinheitlichung des Datenschutzrechts verständigt. Ergebnis dessen ist die sogenannte EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), eine in allen Mitgliedsstaaten und damit auch für Golfvereine und Betreiber von Golfanlagen in Deutschland verbindliche, ab dem 25. Mai 2018 unmittelbar geltende Verordnung.
Diese Verordnung löst in ihrer Bedeutung das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) als zentrales Regelwerk zum Datenschutz ab. Damit diese Umstellung reibungslos abläuft, werden Sie in den nächsten Wochen ein ausführliches Anschreiben zu diesem Thema erhalten. Damit wir unsere Daten, den Vorschriften entsprechend, weiter verwalten dürfen, bedarf dieses Schreiben ihrer Zustimmung und schriftlicher Bestätigung.